MDK-Bericht

MDK ist die Abkürzung für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Er ist eine Institution, die die Aufgabe hat, die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen mit seiner medizinischen und pflegerischen Kompetenz zu unterstützen. Im einzelnen sind die Aufgaben des MDK in Paragraph 275 des 5. Sozialgesetzbuches beschrieben. Hierzu gehören Stellungnahmen für die Krankenkassen unter anderem auch bei Fragen zum Pflegebedarf. Für die Pflegekassen begutachtet der MDK, ob jemand pflegebedürftig ist; darüber hinaus berät er die Pflegekassen in grundsätzlichen Fragen der pflegerischen Versorgung. Jeder Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad hat schon Kontakt mit den Mitarbeitenden des MDK gehabt. Zum Beispiel wenn diese zum Patienten kommen um in ihrem Gutachten den Pflegegrad einzuschätzen und/oder zu beurteilen ob eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt. Zusätzlich ist es Aufgabe des MDK die Pflegequalität zu sichern. Pflegebedürftige brauchen aufgrund ihrer Krankheit oder Behinderung Schutz und Unterstützung. Auf die Qualität der Leistungen kommt es daher in der Pflege besonders an. Alle Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, die Qualität ihrer Leistungen zu fördern und zu sichern. Der MDK prüft im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen, ob die Pflegeeinrichtungen die vereinbarten Qualitätsstandards einhalten. Dabei berät der MDK die Pflegeeinrichtungen mit dem Ziel, Qualitätsmängeln vorzubeugen sowie die Eigenverantwortung der Pflegeeinrichtungen und ihrer Träger für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität zu stärken.
Die Ergebnisse dieser Prüfung münden in dem jährlich erstellten Pflege-Bericht.

Wir sind schon ein wenig stolz auf das Ergebnis das Sie hier ansehen können.

In Deutschland gibt es etwa 3,3 Millionen Pflegebedürftige. 2,5 Millionen von ihnen werden zu Hause gepflegt (ambulant), rund 800.000 in Pflegeheimen (stationär). Sie sollen ihrem persönlichen Hilfebedarf und ihren Bedürfnissen entsprechend nach dem aktuellen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse optimal gepflegt und versorgt werden. Pflegestandards ergeben sich aus dem Pflegeversicherungsgesetz und darauf aufbauenden Verträgen. Ob diese Qualitätsanforderungen tatsächlich eingehalten werden, überprüft der Medizinische Dienst durch unangemeldete Prüfungen. Diese sollen unter anderem dazu beitragen, dass den Pflegebedürftigen ein hohes Maß an Lebensqualität erhalten bleibt.

Quelle: Geschäftsstatistik der Pflegekassen Ende 2017