Verhinderungspflege

Bei der Verhinderungspflege springt der Pflegedienst für eine private Pflegeperson ein, wenn diese Urlaub machen will, durch Krankheit oder andere Gründe selbst an der Pflege gehindert ist (§39 SGB XI). Die Kosten für eine Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr übernimmt die Pflegeversicherung bis zu max. 1612,- Euro.

 

Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht nicht sofort bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit, sondern erst nachdem die private Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Eine Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.
Wir bieten in diesem Zusammenhang auch Reisen für pflegebedürftige Menschen an.