
Die Behandlungspflege
Die Behandlungspflege beinhaltet Leistungen, die ausschliesslich nach ärztlicher Verordnung durch den Haus- oder Facharzt geleistet werden.
Dies ist dann der Fall, wenn der Kunde aufgrund seiner Erkrankung, behandlungspflegerische Maßnahmen nicht selbst, und auch kein Angehöriger diese ausführen kann. Die Verordnung muss von der Krankenkasse genehmigt werden.
Zu diesen Leistungen gehören beispielsweise Verbandswechsel, Injektionen, Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle, Wundversorgung, medizinische Einreibungen und Medikamentenkontrolle oder die Gabe von Augentropfen.
Unsere Leistungen rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab. Sind Sie von der Zuzahlung befreit, dann entfällt auch der 10%ige Eigenanteil. Wenn Sie unsicher sind, ob – und welche Pflegedienstleistungen für Sie oder Ihre Angehörigen notwendig sind und von den Pflege- oder Krankenkassen übernommen werden, wir helfen Ihnen gerne weiter. Wir kümmern uns auch um die ärztlichen Verordnungen und neh- men Ihnen so viele Formalitäten ab, wie möglich.