Leistungen
Laut Gesetzgeber ist eine Person dann pflegebedürftig, wenn sie aufgrund von körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung in erheblichem Maße Hilfe bei den gewöhnlichen, regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens benötigt.
Häusliche Pflege wird in einem Haushalt erbracht und umfasst die Hilfeleistung zum Beispiel bei der Mobilität, Ernährung, Körperpflege oder auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die Pflegegrade regeln den jeweiligen Pflegebedarf.
Abhängig von den Pflegegraden und einer möglicherweise diagnostizierten Demenz, stehen bei der Beauftragung eines ambulanten Dienstes, monatliche Pflegeleistungen zur Verfügung.
Freundlichkeit und Wärme geben den Kunden ein Gefühl von Sicherheit und helfen, die Hilflosigkeit und sogar körperliche Beschwerden besser zu ertragen. Der Mensch steht für uns im Mittelpunkt.
Wir erarbeiten mit Ihnen, Ihrem Arzt und Ihrem Therapeuten ein individuelles Pflegekonzept.
Der Umfang ergibt sich aus dem im Pflegegrad festgelegten Hilfebedarf. Dieser wird beim Erstbesuch unserer Pflegefachkraft in Ihrem Haushalt individuell festgelegt. Bei diesem Besuch geht es neben dem Kennenlernen um die Feststellung des persönlichen Hilfebedarfes.
Nähere Informationen zu unseren einzelnen Pflegedienstleistungen finden Sie über die Links im nebenstehenden Menue. Schauen Sie einfach einmal hinein.